Rechtsprechung
OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassene Berücksichtigung von gewichtigen Argumenten gegen ein Schiedsgutachten als Verfahrensfehler; Beweiserhebung bei offenbarer Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315 § 319 § 640 § 767; ZPO § 286
Anforderungen an Einwendungen gegen ein Schiedsgutachten; Auslegung einer Gewährleistungsbürgschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgenhaftung entfällt bei Verzicht auf förmliche Abnahme!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- streifler.de (Kurzinformation)
Gewährleistungsbürgschaft: Nachträgliche Veränderung der Verpflichtung ist nicht möglich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Auswirkungen hat der Verzicht auf förmliche Abnahme auf eine Gewährleistungsbürgschaft? (IBR 2005, 481)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 18.11.2003 - 41 O 238/02
- OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1199
- BauR 2005, 1523 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.09.1983 - VIII ZR 233/82
Geltendmachung einer Mietzinserhöhung für angemietete Praxisräume - Bestellung …
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
Entscheidend ist nur, ob das Resultat unrichtig ist (BGH NJW 1984, 43, 44).Allerdings sind bei der Beantwortung der Frage, ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, stenge Anforderungen zu stellen, da ansonsten der mit der Beauftragung eines Schiedsgutachters verfolgte Zweck, nämlich ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden, unter Umständen in sein Gegenteil verkehrt würde (BGH NJW 1984, 43, 44).
Der bzw. die (angeblichen) Fehler des Schiedsgutachters sind im einzelnen schlüssig darzutun und unter Beweis zu stellen (BGH NJW 1984, 43 ff.).
- OLG Hamburg, 04.05.1990 - 1 U 130/89
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft
- BGH, 03.11.1995 - V ZR 182/94
Prüfbarkeit eines Schiedsgutachtens über die Höhe der Anpassung von Erbbauzinsen
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
Hat der Richter, was regelmäßig der Fall sein wird, nicht die für die Beurteilung nötige Sachkunde, so hat er, falls das Vorbringen der Partei, die die Unverbindlichkeit geltend macht, dazu Veranlassung gibt, Beweis zu erheben (BGH NJW 1979, 1885; NJW-RR 1993, 1034, 1035, NJW 1996, 452, 455).
- BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
Hat der Richter, was regelmäßig der Fall sein wird, nicht die für die Beurteilung nötige Sachkunde, so hat er, falls das Vorbringen der Partei, die die Unverbindlichkeit geltend macht, dazu Veranlassung gibt, Beweis zu erheben (BGH NJW 1979, 1885; NJW-RR 1993, 1034, 1035, NJW 1996, 452, 455). - BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91
Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher …
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
Hat der Richter, was regelmäßig der Fall sein wird, nicht die für die Beurteilung nötige Sachkunde, so hat er, falls das Vorbringen der Partei, die die Unverbindlichkeit geltend macht, dazu Veranlassung gibt, Beweis zu erheben (BGH NJW 1979, 1885; NJW-RR 1993, 1034, 1035, NJW 1996, 452, 455). - BGH, 01.03.1962 - VII ZR 244/60
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
Maßstab ist immer, ob dem Bürgen nach Treu und Glauben zuzumuten ist, sich an seiner Verpflichtung festhalten zu lassen (BGH WM 1962, 700, 701).
- OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 111/14
Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen …
Offenkundigkeit ist dagegen nicht verlangt, so dass eine Beweisaufnahme erforderlich sein kann (OLG Köln, BauR 2005, 1199 - juris RN 24 ff.).Geht es um reine Tatsachenfeststellung, ist Maßstab die offenbare Unrichtigkeit; die Unrichtigkeit muss sich dem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, wenn auch möglicherweise erst nach gründlicher Prüfung, aufdrängen (OLG Köln, BauR 2005, 1199 - juris RN 24;… Grüneberg in Palandt a.a.O., RN 4 zu § 319 mwN).
- OLG Köln, 14.12.2005 - 11 U 109/05
Bürgschaft, Verjährung
Hierbei berücksichtigt sie aber nicht, dass für die Auslegung in erster Linie nicht die Sicherungsabrede zwischen den Parteien des Werkvertrages, sondern die Erklärungen der Parteien des Bürgschaftsvertrages maßgebend sind, diese können die Bürgschaft entsprechend einschränken (vgl. dazu OLG Hamburg NJW-RR 1991, 1304 = BauR 1990, 745; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 82 = BauR 1987, 101; ferner OLG Köln - 17. Zivilsenat - OLGR 2005, 597). - VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04
Verpflichtung, einen Gesellschaftsvertrag, städtebaulichen Vertrag und Vertrag …
Liegt bei der gebotenen sachkundigen Prüfung die offenbare Unrichtigkeit des schiedsgutachterlichen Ergebnisses auf der Hand, so spielt es keine Rolle mehr, ob das Schiedsgutachten auch zu einem unbilligen Ergebnis gekommen ist (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03 -).Auch wenn bei der Prüfung der Frage der Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens primär auf das vom Gutachter gefundene Ergebnis abzustellen ist, können nach der neueren zivilgerichtlichen Rechtsprechung wesentliche Verfahrensfehler, etwa die Verletzung des rechtlichen Gehörs, eine mögliche Befangenheit des Schiedsgutachters oder schwerwiegende Begründungsmängel zur Unverbindlichkeit führen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005, a.a.O.).
- OLG München, 20.12.2010 - 13 U 3970/10
Verzicht auf förmliche Abnahme und Gewährleistungsbügschaft
Nach Rechtsprechung des BGH (BauR 2005, 873) und zahlreicher Obergerichte (OLG Köln, BauR 2005, 1199; OLG Rostock, BauR 2007, 549; OLG Frankfurt, IBR 2007, 134; OLG Hamburg, BauR 1990, 745) können die Vertragspartner eines Bauvertrages durch Abänderung der Sicherungsabreden den Inhalt der Bürgschaftserklärung der Bürgin ohne deren Beteiligung nicht abändern. - LG München I, 02.07.2010 - 3 HKO 25904/09
Verzicht auf förmliche Abnahme und Gewährleistungsbügschaft
Damit gelten auch diejenigen Überlegungen, die in den Entscheidungen des OLG Hamburg, Baurecht 1990, Seite 745, 0LG Köln, Baurecht 2005, 1199, OLG Rostock, Baurecht 2007, 549 zum tragen kommen. - LG Köln, 05.04.2007 - 8 O 62/04
Anspruch eines Insovenzverwalters auf Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde einer …
Wird - wie vorliegend - eine Gewährleistungsbürgschaft für die vertragsgemäße Gewährleistung "für fertiggestellte und abgenommene Arbeiten" übernommen, so wird damit an eine im Werkvertrag vereinbarte förmliche Abnahme geknüpft; in diesem Fall können die Parteien des Werkvertrages keine andere Abnahmemodalität (z.B. die Abrede einer schlüssigen oder fiktiven Abnahme) zu Lasten des Bürgen vereinbaren (…Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rn. 1252; OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03 - , Bl 73 ff. AH I; OLG Celle, Urteil vom 22.11.2001 - 13 U 75/01 - , Bl. 129 ff. AH II; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 1304).
Rechtsprechung
OLG Celle, 11.05.2005 - 4 U 8/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen einer Überlassung im Sinne von § 566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Vergleichsmöglichkeit einer freiwilligen Rückgabe der Mietsache an den bisherigen Eigentümer durch den Mieter vor dem Übergang des Eigentums auf den Grundstückserwerber; Beurteilung der ...
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Überlassung im Sinne von § 566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Vergleichsmöglichkeit einer freiwilligen Rückgabe der Mietsache an den bisherigen Eigentümer durch den Mieter vor dem Übergang des Eigentums auf den Grundstückserwerber; Beurteilung der ...
- Judicialis
BGB § 566
- rechtsportal.de
BGB § 566
Überlassung der Mietsache bei veräußerung eines vermieteten Hausgrundstückes - ibr-online
Überlassung der Mietsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 21.12.2004 - 3 O 323/04
- OLG Celle, 11.05.2005 - 4 U 8/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.11.1988 - VIII ZR 7/88
Einräumung des Besitzes an einem vermieteten Grundstück bei Weitervermietung
Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 4 U 8/05
Es müsste also zwischen Vermieter und Mieter nach dem Untermietbesitz ein Hauptmietbesitz sich angeschlossen haben (BGH NJW-RR 1989, 77). - OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02
Obligatorische Rechte als Rechtsmangel
Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 4 U 8/05
Mit Recht hat auch das Landgericht insoweit auf die Entscheidungen des OLG Köln ZMR 2003, 186 Bezug genommen.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Qualifizierung von durch den Insolvenzverwalter nach Klageabweisung dem Gegner zu erstattenden Kosten; Möglichkeiten im Rahmen der Kostenfestsetzung; Einem Leistungstitel entgegenstehende Gründe
- Judicialis
InsO § 60; ; InsO § ... 61; ; InsO § 209 Abs. 1; ; InsO § 209 Abs. 1 Ziff. 1; ; InsO § 209 Abs. 1 Ziff. 2; ; InsO § 209 Abs. 1 Ziff. 3; ; InsO § 210; ; BGB § 247; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2 (a.F.); ; ZPO § 103 Abs. 2; ; ZPO § 208 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 287 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
Prozesskosten des Insolvenzverwalters bei Klageerhebung nach einer Anzeige der Masseunzulänglichkeit als Neumasseschuld
- ibr-online
Kosten nach Klageabweisung sind Neumasseschuld
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 30.07.2004 - 11 O 14/04
- LG Heidelberg, 25.08.2004 - 11 O 14/04
- OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02
Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04
Eine erneute Masseunzulänglichkeit muss daher einem Leistungstitel, der den Kläger zur vollen Zahlung verpflichten würde, entgegenstehen (vgl. BGH, ZInsO 2003, 465).Für die Überzeugungsbildung des Gerichts reicht hierbei eine Schätzung gem. § 287 Abs. 2 ZPO aus (vgl. BGH, ZInsO 2003, 465, 468).
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01
Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04
Ein solcher feststellender Beschluss ist auch im Kostenfestsetzungsverfahren in derartigen Fällen möglich (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZInsO 2001, 429; anders anscheinend im Rahmen der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung OLG München, ZIP 2000, 555). - OLG München, 30.11.1999 - 11 W 3090/99
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04
Ein solcher feststellender Beschluss ist auch im Kostenfestsetzungsverfahren in derartigen Fällen möglich (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZInsO 2001, 429; anders anscheinend im Rahmen der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung OLG München, ZIP 2000, 555).
- LAG Sachsen, 05.06.2009 - 4 Ta 51/09
Unzulässiger Kostenfestsetzungsantrag bei fehlendem Rechtsschutzinteresse für …
Diese zum Klageverfahren ergangene Rechtsprechung ist inzwischen nicht durch zahlreiche Obergerichte (LAG Baden-Württemberg 26.03.2001 - 1 Ta 12/01 - ZIP 2001, 657; LAG Düsseldorf 17.07.2003 - 16 Ta 269/03 - ZinsO 2003, 867; Brandenburgisches OLG 02.02.2006 - 6 W 232/05 - RPfl 2006, 440; OLG Düsseldorf 07.10.2002 - 10 W 91/02 - ZinsO 2003, 713; OLG Düsseldorf 22.11.2005 - I 10 W 125/05 - und 10 W 125/05 - NJW-RR 2006, 1557 [Leitsatz]; OLG Karlsruhe 10.12.2004 - 15 W 25/04 - ZinsO 2005, 994; OLG Koblenz 29.11.2004 - 14 W 796/04 - MDR 2005, 416 ; OLG München 30.04.2003 - 11 W 2839/01 - ZIP 2004, 138; Schleswig-Holsteinisches OLG 25.05.2005 - 9 W 92/05 - OLGR Schleswig 2005, 486;… auch Teile des Schrifttums teilen diesen Ansatz, vgl. Braun/Kießner InsO 2. Auflage § 210 Rdnr. 7;… MünchKommInso-Hefemehl § 208 Rdnr. 65;… Uhlenbruck InsO 12. Auflage § 210 Rdnr. 3; a. A. OLG Naumburg 27.12.2001 - 13 W 430/01 - RPfl 2002, 332; differenzierend OLG Hamm 29.07.2003 - 23 W 190/02 - ZinsO 2002, 831), sondern auch durch den Bundesgerichtshof auf das Kostenfestsetzungsverfahren übertragen worden.
Rechtsprechung
KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online
Kein Rechtsmittel gegen Nichtzustellung des Nachprüfungsantrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vergaberechtsschutz nach Zustellungsverweigerung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GWB § 110 Abs. 2 S. 1 § 116 Abs. 1
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kein Rechtsmittel gegen Nichtzustellung des Nachprüfungsantrags! (IBR 2004, 346)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Dresden, 04.07.2002 - WVerg 11/02
Zustellung; Nachprüfungsantrag; sofortige Beschwerde
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, um eine unselbstständige, grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Zwischenentscheidung, von der die Vergabekammer im Übrigen bis zur instanzbeendenden Entscheidung ggfs. abrücken kann (Beschluss v. 17. September 2002 - 2 KartVerg 11/02; im Erg. ebenso OLG Dresden, VergabeR 2002, 544 ff.;… gl. Ansicht Byok in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht Rn. 704 und für den umgekehrten Fall der Entscheidung, den Antrag zuzustellen, OLG Düsseldorf NZBau 2000, 596).Vielmehr befindet der Senat sich mit seiner Auffassung in Einklang mit der des OLG Dresden (VergabeR 2002, 544 ff.).
- OLG Düsseldorf, 18.01.2000 - Verg 2/00
Anfechtbarkeit einer Entscheidung im Vergabeverfahren
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, um eine unselbstständige, grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Zwischenentscheidung, von der die Vergabekammer im Übrigen bis zur instanzbeendenden Entscheidung ggfs. abrücken kann (Beschluss v. 17. September 2002 - 2 KartVerg 11/02; im Erg. ebenso OLG Dresden, VergabeR 2002, 544 ff.; gl. Ansicht Byok in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht Rn. 704 und für den umgekehrten Fall der Entscheidung, den Antrag zuzustellen, OLG Düsseldorf NZBau 2000, 596). - KG, 26.10.1999 - KartVerg 8/99
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine Vergabeentscheidung)
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
Zu den von der Antragstellerin erbetenen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durch Zustellung des Nachprüfungsantrags oder im Ergebnis gleich effektive Maßnahmen bemerkt der Senat: Auch nach seiner eigenen Rechtsprechung kommt eine erstmalige Auslösung des Zustellungsverbots durch den Vergabesenat in Betracht (vgl. KG, NZBau 2000, 262, VergabeR 2003, 180 ff.). - KG, 10.12.2002 - KartVerg 16/02
Nachprüfung einer Vergabeentscheidung
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
Zu den von der Antragstellerin erbetenen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durch Zustellung des Nachprüfungsantrags oder im Ergebnis gleich effektive Maßnahmen bemerkt der Senat: Auch nach seiner eigenen Rechtsprechung kommt eine erstmalige Auslösung des Zustellungsverbots durch den Vergabesenat in Betracht (vgl. KG, NZBau 2000, 262, VergabeR 2003, 180 ff.).
- VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19
Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!
Wie das KG bereits mit Beschluss vom 15.4.2004 - 2 Verg 6/04 entschied, ist eine solche Rechtsfolge, nämlich der Wegfall jeglicher Zuschlagschancen des Antragstellers bei Nichtübermittlung des Nachprüfungsantrags durch die Kammer und eines erteilten Zuschlags "vom Gesetzgeber nach dem Konzept des Rechtsschutzsystems des Vierten Teils des GWB bewusst im Interesse der Allgemeinheit am raschen Abschluss der Vergabeverfahren in Kauf genommen worden. - OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 25/04
Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der …
Das ist freilich selbstverständlich und folgt ohne weiteres aus dem Bewerbungsverfahrensanspruch der Beteiligten, solange das Verfahren - wie offensichtlich in dem der Entscheidung des Bundesgerichthofs zugrunde liegenden Fall (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2004 - 7/04 -, wonach jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Kammergerichts die Rücknahme der Ausschreibung lediglich beabsichtigt war) - noch nicht beendet ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22.11.2004 - NotZ 22/04 - betreffend die niedersächsische Landesjustizverwaltung, die ausweislich der Gründe das Besetzungsverfahren - anders als hier - fortgesetzt hat). - OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 47/04
Ausschreibung einer Notarstelle; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung und Auslegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VK Schleswig-Holstein, 05.09.2007 - VK-SH 21/07
Es gilt die mitteleuropäische Sommerzeit!
Über die endgültige Nichtzustellung hat die Vergabekammer durch Beschluss mit Begründung zu entscheiden (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 15.4.2004-2 Verg 6/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.4.1999 Verg 1/99; OLG Stuttgart, Beschl. v.4.11.2002 - 2 Verg 4/02; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.1.2000-Verg 2/00), gegen den die sofortige Beschwerde möglich ist.