Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03   

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https://dejure.org/2005,4972
OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03 (https://dejure.org/2005,4972)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2005 - 17 U 170/03 (https://dejure.org/2005,4972)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2005 - 17 U 170/03 (https://dejure.org/2005,4972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassene Berücksichtigung von gewichtigen Argumenten gegen ein Schiedsgutachten als Verfahrensfehler; Beweiserhebung bei offenbarer Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315 § 319 § 640 § 767; ZPO § 286
    Anforderungen an Einwendungen gegen ein Schiedsgutachten; Auslegung einer Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgenhaftung entfällt bei Verzicht auf förmliche Abnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsbürgschaft: Nachträgliche Veränderung der Verpflichtung ist nicht möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Auswirkungen hat der Verzicht auf förmliche Abnahme auf eine Gewährleistungsbürgschaft? (IBR 2005, 481)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1199
  • BauR 2005, 1523 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1983 - VIII ZR 233/82

    Geltendmachung einer Mietzinserhöhung für angemietete Praxisräume - Bestellung

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Entscheidend ist nur, ob das Resultat unrichtig ist (BGH NJW 1984, 43, 44).

    Allerdings sind bei der Beantwortung der Frage, ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, stenge Anforderungen zu stellen, da ansonsten der mit der Beauftragung eines Schiedsgutachters verfolgte Zweck, nämlich ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden, unter Umständen in sein Gegenteil verkehrt würde (BGH NJW 1984, 43, 44).

    Der bzw. die (angeblichen) Fehler des Schiedsgutachters sind im einzelnen schlüssig darzutun und unter Beweis zu stellen (BGH NJW 1984, 43 ff.).

  • OLG Hamburg, 04.05.1990 - 1 U 130/89

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Eine nachträgliche Erweiterung, die den Bürgen nicht bindet, stellt es dar, wenn es statt der vereinbarten förmlichen Abnahme nur zu einer konkludenten kommt (OLG Hamburg, BauR 1990, 745; Palandt/Sprau, § 767 Rn. 3; Werner/Pastor, Rn. 1252 a. E.).
  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 182/94

    Prüfbarkeit eines Schiedsgutachtens über die Höhe der Anpassung von Erbbauzinsen

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Hat der Richter, was regelmäßig der Fall sein wird, nicht die für die Beurteilung nötige Sachkunde, so hat er, falls das Vorbringen der Partei, die die Unverbindlichkeit geltend macht, dazu Veranlassung gibt, Beweis zu erheben (BGH NJW 1979, 1885; NJW-RR 1993, 1034, 1035, NJW 1996, 452, 455).
  • BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Hat der Richter, was regelmäßig der Fall sein wird, nicht die für die Beurteilung nötige Sachkunde, so hat er, falls das Vorbringen der Partei, die die Unverbindlichkeit geltend macht, dazu Veranlassung gibt, Beweis zu erheben (BGH NJW 1979, 1885; NJW-RR 1993, 1034, 1035, NJW 1996, 452, 455).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91

    Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Hat der Richter, was regelmäßig der Fall sein wird, nicht die für die Beurteilung nötige Sachkunde, so hat er, falls das Vorbringen der Partei, die die Unverbindlichkeit geltend macht, dazu Veranlassung gibt, Beweis zu erheben (BGH NJW 1979, 1885; NJW-RR 1993, 1034, 1035, NJW 1996, 452, 455).
  • BGH, 01.03.1962 - VII ZR 244/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Maßstab ist immer, ob dem Bürgen nach Treu und Glauben zuzumuten ist, sich an seiner Verpflichtung festhalten zu lassen (BGH WM 1962, 700, 701).
  • OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 111/14

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen

    Offenkundigkeit ist dagegen nicht verlangt, so dass eine Beweisaufnahme erforderlich sein kann (OLG Köln, BauR 2005, 1199 - juris RN 24 ff.).

    Geht es um reine Tatsachenfeststellung, ist Maßstab die offenbare Unrichtigkeit; die Unrichtigkeit muss sich dem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, wenn auch möglicherweise erst nach gründlicher Prüfung, aufdrängen (OLG Köln, BauR 2005, 1199 - juris RN 24; Grüneberg in Palandt a.a.O., RN 4 zu § 319 mwN).

  • OLG Köln, 14.12.2005 - 11 U 109/05

    Bürgschaft, Verjährung

    Hierbei berücksichtigt sie aber nicht, dass für die Auslegung in erster Linie nicht die Sicherungsabrede zwischen den Parteien des Werkvertrages, sondern die Erklärungen der Parteien des Bürgschaftsvertrages maßgebend sind, diese können die Bürgschaft entsprechend einschränken (vgl. dazu OLG Hamburg NJW-RR 1991, 1304 = BauR 1990, 745; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 82 = BauR 1987, 101; ferner OLG Köln - 17. Zivilsenat - OLGR 2005, 597).
  • VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04

    Verpflichtung, einen Gesellschaftsvertrag, städtebaulichen Vertrag und Vertrag

    Liegt bei der gebotenen sachkundigen Prüfung die offenbare Unrichtigkeit des schiedsgutachterlichen Ergebnisses auf der Hand, so spielt es keine Rolle mehr, ob das Schiedsgutachten auch zu einem unbilligen Ergebnis gekommen ist (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03 -).

    Auch wenn bei der Prüfung der Frage der Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens primär auf das vom Gutachter gefundene Ergebnis abzustellen ist, können nach der neueren zivilgerichtlichen Rechtsprechung wesentliche Verfahrensfehler, etwa die Verletzung des rechtlichen Gehörs, eine mögliche Befangenheit des Schiedsgutachters oder schwerwiegende Begründungsmängel zur Unverbindlichkeit führen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005, a.a.O.).

  • OLG München, 20.12.2010 - 13 U 3970/10

    Verzicht auf förmliche Abnahme und Gewährleistungsbügschaft

    Nach Rechtsprechung des BGH (BauR 2005, 873) und zahlreicher Obergerichte (OLG Köln, BauR 2005, 1199; OLG Rostock, BauR 2007, 549; OLG Frankfurt, IBR 2007, 134; OLG Hamburg, BauR 1990, 745) können die Vertragspartner eines Bauvertrages durch Abänderung der Sicherungsabreden den Inhalt der Bürgschaftserklärung der Bürgin ohne deren Beteiligung nicht abändern.
  • LG München I, 02.07.2010 - 3 HKO 25904/09

    Verzicht auf förmliche Abnahme und Gewährleistungsbügschaft

    Damit gelten auch diejenigen Überlegungen, die in den Entscheidungen des OLG Hamburg, Baurecht 1990, Seite 745, 0LG Köln, Baurecht 2005, 1199, OLG Rostock, Baurecht 2007, 549 zum tragen kommen.
  • LG Köln, 05.04.2007 - 8 O 62/04

    Anspruch eines Insovenzverwalters auf Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde einer

    Wird - wie vorliegend - eine Gewährleistungsbürgschaft für die vertragsgemäße Gewährleistung "für fertiggestellte und abgenommene Arbeiten" übernommen, so wird damit an eine im Werkvertrag vereinbarte förmliche Abnahme geknüpft; in diesem Fall können die Parteien des Werkvertrages keine andere Abnahmemodalität (z.B. die Abrede einer schlüssigen oder fiktiven Abnahme) zu Lasten des Bürgen vereinbaren (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rn. 1252; OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03 - , Bl 73 ff. AH I; OLG Celle, Urteil vom 22.11.2001 - 13 U 75/01 - , Bl. 129 ff. AH II; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 1304).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.05.2005 - 4 U 8/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7495
OLG Celle, 11.05.2005 - 4 U 8/05 (https://dejure.org/2005,7495)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.05.2005 - 4 U 8/05 (https://dejure.org/2005,7495)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 4 U 8/05 (https://dejure.org/2005,7495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen einer Überlassung im Sinne von § 566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Vergleichsmöglichkeit einer freiwilligen Rückgabe der Mietsache an den bisherigen Eigentümer durch den Mieter vor dem Übergang des Eigentums auf den Grundstückserwerber; Beurteilung der ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Überlassung im Sinne von § 566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Vergleichsmöglichkeit einer freiwilligen Rückgabe der Mietsache an den bisherigen Eigentümer durch den Mieter vor dem Übergang des Eigentums auf den Grundstückserwerber; Beurteilung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.1988 - VIII ZR 7/88

    Einräumung des Besitzes an einem vermieteten Grundstück bei Weitervermietung

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 4 U 8/05
    Es müsste also zwischen Vermieter und Mieter nach dem Untermietbesitz ein Hauptmietbesitz sich angeschlossen haben (BGH NJW-RR 1989, 77).
  • OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02

    Obligatorische Rechte als Rechtsmangel

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 4 U 8/05
    Mit Recht hat auch das Landgericht insoweit auf die Entscheidungen des OLG Köln ZMR 2003, 186 Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8787
OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04 (https://dejure.org/2004,8787)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.2004 - 15 W 25/04 (https://dejure.org/2004,8787)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 15 W 25/04 (https://dejure.org/2004,8787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung von durch den Insolvenzverwalter nach Klageabweisung dem Gegner zu erstattenden Kosten; Möglichkeiten im Rahmen der Kostenfestsetzung; Einem Leistungstitel entgegenstehende Gründe

  • Judicialis

    InsO § 60; ; InsO § ... 61; ; InsO § 209 Abs. 1; ; InsO § 209 Abs. 1 Ziff. 1; ; InsO § 209 Abs. 1 Ziff. 2; ; InsO § 209 Abs. 1 Ziff. 3; ; InsO § 210; ; BGB § 247; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2 (a.F.); ; ZPO § 103 Abs. 2; ; ZPO § 208 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 287 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Prozesskosten des Insolvenzverwalters bei Klageerhebung nach einer Anzeige der Masseunzulänglichkeit als Neumasseschuld

  • ibr-online

    Kosten nach Klageabweisung sind Neumasseschuld

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04
    Eine erneute Masseunzulänglichkeit muss daher einem Leistungstitel, der den Kläger zur vollen Zahlung verpflichten würde, entgegenstehen (vgl. BGH, ZInsO 2003, 465).

    Für die Überzeugungsbildung des Gerichts reicht hierbei eine Schätzung gem. § 287 Abs. 2 ZPO aus (vgl. BGH, ZInsO 2003, 465, 468).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01

    Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04
    Ein solcher feststellender Beschluss ist auch im Kostenfestsetzungsverfahren in derartigen Fällen möglich (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZInsO 2001, 429; anders anscheinend im Rahmen der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung OLG München, ZIP 2000, 555).
  • OLG München, 30.11.1999 - 11 W 3090/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04
    Ein solcher feststellender Beschluss ist auch im Kostenfestsetzungsverfahren in derartigen Fällen möglich (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZInsO 2001, 429; anders anscheinend im Rahmen der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung OLG München, ZIP 2000, 555).
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Rechtsprechung
   KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10865
KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,10865)
KG, Entscheidung vom 15.04.2004 - 2 Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,10865)
KG, Entscheidung vom 15. April 2004 - 2 Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,10865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergaberechtsschutz nach Zustellungsverweigerung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GWB § 110 Abs. 2 S. 1 § 116 Abs. 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Rechtsmittel gegen Nichtzustellung des Nachprüfungsantrags! (IBR 2004, 346)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 04.07.2002 - WVerg 11/02

    Zustellung; Nachprüfungsantrag; sofortige Beschwerde

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, um eine unselbstständige, grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Zwischenentscheidung, von der die Vergabekammer im Übrigen bis zur instanzbeendenden Entscheidung ggfs. abrücken kann (Beschluss v. 17. September 2002 - 2 KartVerg 11/02; im Erg. ebenso OLG Dresden, VergabeR 2002, 544 ff.; gl. Ansicht Byok in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht Rn. 704 und für den umgekehrten Fall der Entscheidung, den Antrag zuzustellen, OLG Düsseldorf NZBau 2000, 596).

    Vielmehr befindet der Senat sich mit seiner Auffassung in Einklang mit der des OLG Dresden (VergabeR 2002, 544 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2000 - Verg 2/00

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung im Vergabeverfahren

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, um eine unselbstständige, grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Zwischenentscheidung, von der die Vergabekammer im Übrigen bis zur instanzbeendenden Entscheidung ggfs. abrücken kann (Beschluss v. 17. September 2002 - 2 KartVerg 11/02; im Erg. ebenso OLG Dresden, VergabeR 2002, 544 ff.; gl. Ansicht Byok in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht Rn. 704 und für den umgekehrten Fall der Entscheidung, den Antrag zuzustellen, OLG Düsseldorf NZBau 2000, 596).
  • KG, 26.10.1999 - KartVerg 8/99

    Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine Vergabeentscheidung)

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
    Zu den von der Antragstellerin erbetenen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durch Zustellung des Nachprüfungsantrags oder im Ergebnis gleich effektive Maßnahmen bemerkt der Senat: Auch nach seiner eigenen Rechtsprechung kommt eine erstmalige Auslösung des Zustellungsverbots durch den Vergabesenat in Betracht (vgl. KG, NZBau 2000, 262, VergabeR 2003, 180 ff.).
  • KG, 10.12.2002 - KartVerg 16/02

    Nachprüfung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
    Zu den von der Antragstellerin erbetenen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durch Zustellung des Nachprüfungsantrags oder im Ergebnis gleich effektive Maßnahmen bemerkt der Senat: Auch nach seiner eigenen Rechtsprechung kommt eine erstmalige Auslösung des Zustellungsverbots durch den Vergabesenat in Betracht (vgl. KG, NZBau 2000, 262, VergabeR 2003, 180 ff.).
  • VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19

    Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!

    Wie das KG bereits mit Beschluss vom 15.4.2004 - 2 Verg 6/04 entschied, ist eine solche Rechtsfolge, nämlich der Wegfall jeglicher Zuschlagschancen des Antragstellers bei Nichtübermittlung des Nachprüfungsantrags durch die Kammer und eines erteilten Zuschlags "vom Gesetzgeber nach dem Konzept des Rechtsschutzsystems des Vierten Teils des GWB bewusst im Interesse der Allgemeinheit am raschen Abschluss der Vergabeverfahren in Kauf genommen worden.
  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 25/04

    Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der

    Das ist freilich selbstverständlich und folgt ohne weiteres aus dem Bewerbungsverfahrensanspruch der Beteiligten, solange das Verfahren - wie offensichtlich in dem der Entscheidung des Bundesgerichthofs zugrunde liegenden Fall (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2004 - 7/04 -, wonach jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Kammergerichts die Rücknahme der Ausschreibung lediglich beabsichtigt war) - noch nicht beendet ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22.11.2004 - NotZ 22/04 - betreffend die niedersächsische Landesjustizverwaltung, die ausweislich der Gründe das Besetzungsverfahren - anders als hier - fortgesetzt hat).
  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 47/04

    Ausschreibung einer Notarstelle; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung und Auslegung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VK Schleswig-Holstein, 05.09.2007 - VK-SH 21/07

    Es gilt die mitteleuropäische Sommerzeit!

    Über die endgültige Nichtzustellung hat die Vergabekammer durch Beschluss mit Begründung zu entscheiden (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 15.4.2004-2 Verg 6/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.4.1999 ­ Verg 1/99; OLG Stuttgart, Beschl. v.4.11.2002 - 2 Verg 4/02; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.1.2000-Verg 2/00), gegen den die sofortige Beschwerde möglich ist.
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